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GutachterkostenAG Bonn segnet „Kurzgutachten“ für 95,20 Euro bei Bagatellschaden ab
16.12.2024 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Begriff Kurzgutachten besser vermeiden
| Auch bei ermittelten Reparaturkosten von knapp 250 Euro netto muss der Schädiger die Kosten für eine gutachterliche Ermittlung der Schadenhöhe erstatten. Allerdings darf der Geschädigte dann kein vollumfängliches Gutachten einholen. Ein „Kurzgutachten“ mit Kosten von 95,20 Euro geht aber in Ordnung, zumal ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt bei einer fiktiven Abrechnung in der Regel auch nicht kostenlos ist (AG Bonn, Urteil vom 21.08.2024, Az. 107 C 105/24, Abruf-Nr. 245427, eingesandt von Rechtsanwalt Kai-Daniel Friedrich, Bad Neuenahr-Ahrweiler). |
Ausgabe: 1/2025, S. 3 · ID: 50266870
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