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AusfallschadenHaftungszusage erteilt: Wann der Geschädigte spätestens den Reparaturauftrag auslösen muss
Top-BeitragAbo-Inhalt28.01.20252450 Min. Lesedauer
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| Autowerkstätten, die sehr gut ausgelastet sind, müssen sich nicht auf Risikogeschäfte einlassen. Folglich sinkt ihre Bereitschaft zu Unfallreparaturen, bei denen sie später dem Geld hinterherlaufen müssen, weil die Zahlungsbereitschaft der Versicherer fehlt. UE erläutert, wann der Geschädigte spätestens den Reparaturauftrag auslösen muss und wann er warten darf. |

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Bild: ©jayzynism - stock.adobe.com
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AUSGABE: UE 2/2025, S. 8 · ID: 50289936
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