Feb. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2025 abgeschlossen.
GutachterkostenWann SV-Kosten nicht laienerkennbar überhöht sind – drei aktuelle Urteile
Top-BeitragAbo-Inhalt11.01.20251864 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Ist die Rechnung eines Dienstleisters rund um die Unfallschadenbeseitigung ganz oder in einzelnen Punkten laienhaft erkennbar überhöht, unterfällt sie insoweit nicht dem durch den subjektbezogenen Schadenbegriff gegebenen Schutz. Der Geschädigte darf sie folglich nicht für richtig halten. Also kommt nun bei dem, was Versicherer bisher nur als „zu teuer“ reklamiert haben der Einwand, das sei laienhaft erkennbar überhöht. Dass sie mit dem Einwand nicht vor Gericht durchkommen, belegen die folgenden drei aktuellen Urteile. |
Was laienerkennbare Überhöhung heißt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: UE 2/2025, S. 13 · ID: 50274270
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion
