Fiktive Abrechnung
Wenn die Stammwerkstatt nah am Wohnort ist: Auch weniger als 20 km entfernte Verweisungswerkstatt ist „zu weit weg“
Es sind immer mehr Urteile, die auch bei einer Entfernung der Verweisungswerkstatt von weniger als 20 km von „zu weit weg“ ausgehen, weil die Stammwerkstatt viel näher liegt. Beim AG Leipzig waren es bei der vom Versicherer benannten ...