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AbschleppkostenOLG Frankfurt: Heimtransportkosten stellen keine Verletzung der Schadenminderungspflicht dar
Abo-Inhalt22.01.20252472 Min. Lesedauer
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Erste obergerichtliche Entscheidung zu Transportkosten liegt vor
| Zu der Frage, ob der Geschädigte das verunfallte und nicht mehr fahrbereite Fahrzeug zur Reparatur in die Heimatwerkstatt bringen lassen darf, hat nun auch das OLG Frankfurt a. M. entschieden: Die Schadenminderungspflicht werde nicht verletzt. Damit liegt zu diesem Themenkreis neben vielen Entscheidungen von Amtsgerichten eine obergerichtliche Entscheidung vor. |
Für den Transport eines Wohnmobils vom Unfallort in Volkmarsen (nahe Kassel) zur Heimatwerkstatt in Elmshorn (nördlich von Hamburg) entstanden Kosten in Höhe von 2.380 Euro. Darin, so das OLG Frankfurt, liegt keine Verletzung der Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB.
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AUSGABE: UE 2/2025, S. 4 · ID: 50290358
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