AusfallschadenZehn Tage Überlegungszeit bei hohen Reparaturkosten und minimalem Gebrauchtwagenangebot
| Die Reparaturkosten liegen am Ende bei ca. 35.000 Euro, der Wiederbeschaffungswert betrug ca. 43.500 Euro, und der Gebrauchtwagenmarkt für junge Fahrzeuge war Mitte 2022 praktisch leergefegt. Eineinhalb Wochen hat der Geschädigte nach einem passenden Fahrzeug zur Wiederbeschaffung gesucht und dann den Reparaturauftrag erteilt. Nicht zu lange, sagt das LG Braunschweig. |
Dass infolge der Umstände auch die Werkstätten überlastet waren und sich daraus weitere Verzögerungen ergeben haben, geht auch nicht zulasten des Geschädigten. So hat das Gericht Mietwagenkosten für 74 Tage zugesprochen, allerdings Zug um Zug gegen Abtretung eventueller Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt wegen verzögerter Reparatur (LG Braunschweig, Urteil vom 10.10.2024, Az. 9 O 1413/22, Abruf-Nr. 245423, eingesandt von Rechtsanwalt Tim Rischmüller, Braunschweig).
Ausgabe: 01/2025, S. 1 · ID: 50266789
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