Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

HaftungsrechtZusammenstoß mit offener Tür eines anderen Kfz beim Einparken muss nicht zu Schadenersatzpflicht führen

Abo-Inhalt21.01.20222282 Min. Lesedauer

| Das Amtsgericht München hat die Klage einer Münchner Fahrzeughalterin wegen der Beschädigung einer Autotür gegen einen Münchner und eine Kfz-Versicherung abgeweisen. |

Der VW der Klägerin war in einer Parkbucht auf dem Parkplatz eines Supermarktes in München-Aubing abgestellt. Auf dem Fahrersitz saß der Ehemann der Klägerin. Der beklagte Münchner parkte mit einem Opel in die Parkbucht links daneben ein und stieß dabei mit der geöffnete Fahrertür des VW zusammen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

ID: 47951128

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte