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ProzessrechtOrdnungsmaßnahme gegen Anwalt wegen Maskenverweigerung

Abo-Inhalt13.04.20222331 Min. Lesedauer

| Die Frage der Maskenpflicht wegen der Covid-19-Pandemie kann auch im Bußgeldverfahren eine Rolle spielen. Das OLG Oldenburg hat sich jetzt mit der Frage befasst, ob wegen der Weigerung, in der Sitzung eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen, eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden kann. |

Das OLG hat die Frage bejaht (3.1.22, 2 Ss (OWi) 240/21, Abruf-Nr. 227088). Es bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung anderer OLG (BayObLG VRR 10/2021, 27; OLG Celle StraFo 21, 242), die es übernimmt. Und: Die Festsetzung eines Ordnungsgelds wegen der Weigerung, in der Sitzung eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen, ist auch gegen einen sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt zulässig. Der ist in dem Fall nämlich Betroffener und nicht Rechtsanwalt, sodass § 178 GVG auch für ihn gilt.

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AUSGABE: VA 5/2022, S. 90 · ID: 47953146

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