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HaftungsrechtAusfahrt aus Tiefgarage endet in Baugrube: Bauunternehmen haftet für den Fahrzeugschaden
| Wer Straßenbauarbeiten ausführt, muss dafür sorgen, dass Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Er muss deutlich vor den Gefahren warnen. Wird im Bereich einer Tiefgarage ein Leitungsgraben ausgehoben, so müssen besondere Vorkehrungen gerade für die Autofahrer getroffen werden, die aus der Tiefgarage ausfahren wollen. Es genügt dabei nicht, die Hausverwaltung von den Arbeiten zu unterrichten und irgendwo auf der Straße Warnschilder aufzustellen. |
Das verdeutlichte das Landgericht Frankenthal im Fall eines Bauunternehmens, das im Rahmen von Straßenbauarbeiten vor einem Wohnhaus einen Graben zwischen Bürgersteig und Straße ausgehoben hatte. Normalerweise war dieser im Bereich der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage mit Stahlplatten abgedeckt, über die die man den Graben gefahrlos überfahren konnte. An einem Tag im Februar 2021 jedoch hatten Arbeiter die Stahlplatten anlässlich von im Graben stattfindenden Arbeiten entfernt. Eine Bewohnerin fuhr mit ihrem PKW aus der Tiefgarage aus, bemerkte dies nicht und und landete mit den Vorderrädern ihres Pkw in dem Graben. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von rund 6.000 Euro, den sie von der Baufirma ersetzt verlangte.
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