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GeldbußeKann die Regelgeldbuße bei Verkehrsverstoß mit SUV erhöht werden?
| Nach Auffassung des AG Frankfurt a. M. kann die im BKatV für einen Verkehrsverstoß, hier war es ein Rotlichtverstoß, vorgesehene Regelgeldbuße erhöht werden, wenn der Verstoß mit einem SUV begangen wurde. |
Diese Auffassung wird – soweit ersichtlich – bisher nur vom AG Frankfurt a. M. vertreten (3.6.22, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22, Abruf-Nr. 230204). Das AG hatte die Erhöhung u. a. mit der von einem SUV aufgrund seiner Bauweise ausgehenden erhöhten Betriebsgefahr begründet. Dabei hatte das Gericht wohl § 1 Abs. 2 S. 2 BKatV im Blick, wonach der BKat von gewöhnlichen Tatumständen ausgeht. Das hat aber nur zur Folge, dass die Begehensweise der Tat eine Rolle bei der Bußgeldbemessung spielen kann. Auf die hat aber die Art des Pkw keine Auswirkungen. Zudem: Würde man dem AG folgen, hätte das zur Folge, das jeweils untersucht und festgestellt werden müsste, mit welchem Pkw ein Verstoß begangen worden ist. Ergebnis wäre, dass dann der Rotlichtverstoß mit einem Fiat Panda milder geahndet werden müsste als der mit einer Mercedes E-Klasse. Genau das will aber der BKat mit seinen Regelsätzen vermeiden.
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AUSGABE: VA 9/2022, S. 160 · ID: 48478331