Ausfallschaden
Fahrradunfall und Mietfahrrad: „Sie haben doch ein Auto.“
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UnfallfluchtFührerscheinverzicht führt zur Einstellung
| Verzichtet ein nicht vorbelasteter Angeklagter nach einer Unfallflucht mit Sachschaden auf seine Fahrerlaubnis, kann das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt werden. |
So hat das AG Dortmund bei einer Angeklagten entschieden (1.8.22, 729 Cs-266 Js 575/22-42/22, Abruf-Nr. 230847), die allerdings schon 92 Jahre alt war. Das AG hat zudem darauf abgestellt, dass die Angeklagte verkehrsrechtlich nicht vorbelastet war und im Rahmen des ihr zur Last gelegten Unfallgeschehens lediglich einen Sachschaden von etwa 2.000 EUR verursacht hatte. Deshalb hat das AG das Verschulden als gering angesehen. Es hat vor allem wegen des Verzichts auf die Fahrerlaubnis ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint.
AUSGABE: VA 10/2022, S. 179 · ID: 48541605