Okt. 2022
Ausfallschaden
Fahrradunfall und Mietfahrrad: „Sie haben doch ein Auto.“
19.09.2022
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ReparaturkostenWerkstattrechnung: LG Stuttgart hebelt BGH zu „bezahlt oder nicht bezahlt“ aus
Abo-Inhalt19.09.20228669 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Da meint man nun, mit der Entscheidung des BGH zur Frage des subjektbezogenen Schadenbegriffs und der Anwendung des Werkstattrisikos bei der nicht bezahlten Reparaturrechnung kehre Ruhe ein, da hebelt das LG Stuttgart diese Rechtsprechung gleich wieder aus. Dabei macht es einen der Werkstatt gegenüber ungetreuen Geschädigten zum Maßstab. Das LG Stade hält dagegen. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangspunkt ist der subjektbezogene Schadenbegriff
- 2. LG sieht Bereicherungs- und Vorteilsausgleichsprobleme
- 3. Das LG Stade weist diese Überlegungen zurück
- 4. Der BGH wird das auf den Tisch bekommen
- 5. Der Blickwinkel des redlichen Geschädigten
- 6. Der Vorteilsausgleich ist nur sehr abstrakt gestört
- 7. Passende Musterformulierung
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AUSGABE: VA 10/2022, S. 175 · ID: 48560217
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