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NutzungsausfallDer Zweitwageneinwand beim Ausfallschaden

Abo-Inhalt12.12.20221459 Min. Lesedauer

| „Wofür brauchen Sie einen Mietwagen? Sie haben doch einen Zweitwagen“. Oder „Nutzungsausfallentschädigung? Sie sind mit Ihrem Zweitwagen doch immer noch mobil!“ Zu diesem Fragenkreis liegt nun eine BGH-Entscheidung mit einem reißerischen „Mit dem Porsche Cabriolet zum Gardasee“-Sachverhalt vor, die jenseits des Originalitätswerts die wesentlichen Antworten gibt. |

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AUSGABE: VA 1/2023, S. 5 · ID: 48798891

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