Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

GeschwindigkeitsmessungGeschwindigkeitsmessung mittels Stoppuhr

Abo-Inhalt17.03.20233519 Min. Lesedauer

| Das OLG Oldenburg hat zur Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsmessung aus einem nachfahrenden Fahrzeug mittels Stoppuhr Stellung genommen. |

Das OLG sieht dieses „Messverfahren“ zusammen mit einer älteren Entscheidung des OLG Stuttgart (VRS 85, 366) als grundsätzlich unzulässig an (19.12.22, 2 Ss (OWi) 183/22, Abruf-Nr. 233525), wenn die Weg- und Zeitmessung von nur einem Beamten aus einem nachfahrenden Fahrzeug erfolgt und der Sicherheitsabzug von der ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer Messstrecke von 500 m nicht mindestens 10 Prozent beträgt. Für die Zuverlässigkeit der Weg-Zeit-Messung ist es zudem wesentlich, dass am Beginn und am Ende der Messung eindeutiger Sichtkontakt der Polizeibeamten zum überwachten Fahrzeug und den die Messstrecke festlegenden Autobahnkilometrierungen besteht. Dazu müssen im Urteil die entsprechenden Feststellungen getroffen werden. Es muss zudem bei einer nächtlichen Messung zu den Beleuchtungsverhältnissen ausgeführt werden. Das OLG verweist in dem Zusammenhang auf die Anforderungen an die Feststellungen bei einer nächtlichen Nachfahrmessung, die im Rahmen der Frage der Erkennbarkeit des verfolgten Fahrzeuges auch hier relevant sind (vgl. dazu Burhoff in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., 2021, Rn. 2341 ff.).

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VA 4/2023, S. 65 · ID: 49232204

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Reparaturkosten

Leasing und subjektbezogener Schadenbegriff

VA
Abo-Inhalt
Seite 61
17.03.2023
3585 Min. Lesedauer

In VA 22, 194 hatten wir unter der Überschrift „Leasingfahrzeug und Aktivlegitimation“ auf den sogenannten „Haftungsschaden“ hingewiesen und den Textbaustein Abruf-Nr. 48663031 zur Verfügung gestellt. Die Gerichte sind insoweit vor ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte