Aktivlegitimation
VR zahlt nach Klageerhebung, Kläger muss Kosten tragen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2023 abgeschlossen.
GeschwindigkeitsmessungGeschwindigkeitsmessung mittels Stoppuhr
| Das OLG Oldenburg hat zur Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsmessung aus einem nachfahrenden Fahrzeug mittels Stoppuhr Stellung genommen. |
Das OLG sieht dieses „Messverfahren“ zusammen mit einer älteren Entscheidung des OLG Stuttgart (VRS 85, 366) als grundsätzlich unzulässig an (19.12.22, 2 Ss (OWi) 183/22, Abruf-Nr. 233525), wenn die Weg- und Zeitmessung von nur einem Beamten aus einem nachfahrenden Fahrzeug erfolgt und der Sicherheitsabzug von der ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer Messstrecke von 500 m nicht mindestens 10 Prozent beträgt. Für die Zuverlässigkeit der Weg-Zeit-Messung ist es zudem wesentlich, dass am Beginn und am Ende der Messung eindeutiger Sichtkontakt der Polizeibeamten zum überwachten Fahrzeug und den die Messstrecke festlegenden Autobahnkilometrierungen besteht. Dazu müssen im Urteil die entsprechenden Feststellungen getroffen werden. Es muss zudem bei einer nächtlichen Messung zu den Beleuchtungsverhältnissen ausgeführt werden. Das OLG verweist in dem Zusammenhang auf die Anforderungen an die Feststellungen bei einer nächtlichen Nachfahrmessung, die im Rahmen der Frage der Erkennbarkeit des verfolgten Fahrzeuges auch hier relevant sind (vgl. dazu Burhoff in: Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., 2021, Rn. 2341 ff.).
Login
AUSGABE: VA 4/2023, S. 65 · ID: 49232204