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Apr. 2023

RechtsfahrgebotSieben Wochen im Ausland mit Linksverkehr

Abo-Inhalt08.03.20232355 Min. Lesedauer

| Wer sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, handelt regelmäßig lediglich aus Unachtsamkeit und nicht rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. |

So hat das OLG Zweibrücken im Fall eines Kraftfahrers entschieden, der nach einem siebenwöchigen Urlaub in Thailand nach Deutschland zurückgekehrt war: Der Mann hatte auf seinem elfeinhalb Stunden dauernden Nachtflug nicht gut geschlafen und sich dann für vier Stunden schlafen gelegt. Bei seiner etwa eine Stunde nach dem Aufwachen angetretenen Fahrt hatte der Kraftfahrer nicht daran gedacht, dass er wieder das Rechtsfahrgebot zu beachten hatte. Es war zu einem Unfall gekommen. Das OLG hat die Verurteilung wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) entfallen lassen (28.11.22, 1 OLG 2 Ss 34/22, Abruf-Nr. 233169).

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AUSGABE: VA 4/2023, S. 66 · ID: 48988554

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