Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

AktivlegitimationKammergericht zum Einwand „kein Eigentümer“

Abo-Inhalt17.03.20233550 Min. Lesedauer

| Zu dem immer wiederkehrenden ins Blaue hinein erfolgenden Einwand, der Geschädigte sei gar nicht Eigentümer des Fahrzeugs und somit nicht aktivlegitimiert, sagt das Kammergericht: |

„Zugunsten des Klägers als Besitzer zum Zeitpunkt des Unfalls streitet für sein Eigentum die Vermutung des § 1006 Abs. 1 S 1 BGB als gemäß § 292 ZPO widerlegliche Rechtsvermutung, weshalb er nicht nur von der Beweislast, sondern auch von der Darlegungslast befreit ist, wobei die Vermutung allerdings voraussetzt, dass sich die Partei darauf beruft, Eigentümer zu sein. Daher trifft denjenigen, der sich auf die Vermutung beruft, nicht schon wegen seiner naturgemäß gegebenen Nähe zum Geschehen eine ggf. sekundäre Darlegungslast, zu dem Erwerbstatbestand näher vorzutragen, denn dies würde die Vermutung ihres Sinns berauben. Erst wenn ernsthafte Zweifel an dem Eigentumserwerb von dem Anspruchsgegner dargelegt sind und feststehen, ist im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, weil anderenfalls die vom Gesetz vorgesehene Widerlegungsmöglichkeit im praktischen Ergebnis unterlaufen würde.“

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: VA 4/2023, S. 63 · ID: 49233413

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Reparaturkosten

Leasing und subjektbezogener Schadenbegriff

VA
Abo-Inhalt
Seite 61
17.03.2023
3585 Min. Lesedauer

In VA 22, 194 hatten wir unter der Überschrift „Leasingfahrzeug und Aktivlegitimation“ auf den sogenannten „Haftungsschaden“ hingewiesen und den Textbaustein Abruf-Nr. 48663031 zur Verfügung gestellt. Die Gerichte sind insoweit vor ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte