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DrogenfahrtAuswirkungen der Änderung des THC-Nachweisgrenzwerts auf Verwerfungsurteil
| Ein erst jetzt bekannt gewordener Beschluss des BayObLG befasst sich mit den Auswirkungen der Änderung des THC-Nachweisgrenzwerts in § 24a StVG auf ein nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil. |
Das BayObLG hat das Verwerfungsurteil aufgehoben und den Betroffenen aus Rechtsgründen freigesprochen (23.12.24, 201 ObOWi 1138/24, Abruf-Nr. 248048). Denn eine nach § 4 Abs. 3 OWiG bedeutsame Gesetzesänderung sei auf die Sachrüge hin in jeder Lage des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen, wenn der dem Betroffenen zur Last gelegte Sachverhalt nach dem zum Zeitpunkt der Rechtsbeschwerdeentscheidung geltenden Recht nicht mehr ordnungswidrig ist. Die Gesetzesänderung entfalte dieselbe Wirkung wie ein Verfahrenshindernis. § 354a StPO i. V. m. § 4 Abs. 3 OWiG, § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG sei deshalb auch anwendbar, wenn ein Urteil vorliegt, durch welches der Einspruch des Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid ohne Verhandlung zur Sache gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen worden ist.
AUSGABE: VA 9/2025, S. 163 · ID: 50391643