Geldbuße
Bemessung der Geldbuße (Nachtatverhalten, besondere Kenntnisse)
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Fahrlässige KörperverletzungNachts mit dem Trecker auf der Landstraße
| Wer mit einem landwirtschaftlichen Gespann bei Dunkelheit nach links auf eine Landstraße auffährt, hat besondere Sorgfaltspflichten. |
Das ist das Ergebnis eines Revisionsverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Ein Landwirt war in einer Augustnacht kurz nach Mitternacht mit seinem Traktor und zwei Anhängern vom Feld kommend nach links auf eine Landstraße aufgefahren. Ein Mann, der mit seinem Opel in entgegengesetzter Richtung fuhr, konnte nicht mehr schnell genug abbremsen. Er kollidierte mit dem zweiten, noch quer zur Fahrbahn stehenden Anhänger. Dabe erlitt er erhebliche Verletzungen. Der Landwirt wurde von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das Amtsgericht Cloppenburg sprach den Landwirt frei. Ein Verschulden könne nicht festgestellt werden. Die Berufung der Staatsanwaltschaft blieb erfolglos. Das Landgericht Oldenburg bestätigte den Freispruch.
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ID: 45848834