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>Prozessrecht„Spezielle“ Feststellungsklage neben allgemeinem Feststellungsausspruch?

Abo-Inhalt18.08.2025124 Min. Lesedauer

| Eine „spezielle“ Feststellungsklage kann neben einem bereits titulierten Feststellungsausspruch möglich sein. |

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AUSGABE: VA 9/2025, S. 154 · ID: 50455650

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