GeschwindigkeitsmessungMessung mit Riegl LR 90-235/P im lebhaften Verkehr
In der Praxis spielen im Rahmen der Verkehrsüberwachung Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl LR 90-235/P eine große Rolle. Das AG Dortmund hat sich mit der Frage der Verwertbarkeit von Messungen in lebhaftem Verkehr befasst.
Das AG hat dabei darauf abgestellt, dass bei dieser „Messart“ bei Fehlen weiterer Feststellungen zur Zuordnungssicherheit diese nicht derart gegeben ist, wie sie von der Bedienungsanleitung gefordert wird. Dann könne nicht festgestellt werden, dass es sich bei dem im Rahmen der Messung gefundenen Geschwindigkeitswert um einen Geschwindigkeitswert handelt, der dem in mehr als 300m – im Fall des AG waren es 344m – anvisierten Fahrzeug des Betroffenen zuzuordnen ist. Folge: Messung unverwertbar und Freispruch (6.5.25, 729 OWi-265 Js 2346/24-161/24, Abruf-Nr. 248823).
AUSGABE: VA 2/2026, S. 32 · ID: 50654416