VersicherungsrechtErst Haftpflicht, dann GAP-Versicherung (Kasko) und der Restwert
Ein Leser teilte uns folgenden Vorgang mit: Das verunfallte Fahrzeug ist über eine Hersteller-Bank finanziert. Es wird nach einem unverschuldeten Unfall zum vom Schadengutachter ermittelten Höchstgebot aus einer Restwertbörse verkauft. Der gegnerische Haftpflichtversicherer reguliert auf dieser Basis. Erst durch die Abrechnung der Bank bemerkt der Geschädigte, dass der Buchwert höher war als der WBW. Nun wird die in der Kaskoversicherung enthaltene GAP-Komponente in Anspruch genommen. Und die präsentiert ein deutlich höheres Restwertangebot und rechnet unter Berufung auf ihr Weisungsrecht auf dieser Grundlage ab.
Das allerdings ist so nicht richtig. Denn wenn dem Haftpflichtversicherer gegenüber dieser erhöhte und nach Ansicht des GAP-Versicherers einzig richtige Restwert in Ansatz gebracht worden wäre, hätte der um die Differenz weniger erstatten müssen. Die Lücke (englisch: the gap) wäre also identisch gewesen. Diese simple Überlegung hat den Kaskoversicherer auch ohne gerichtliche Hilfe überzeugt.
AUSGABE: VA 2/2026, S. 21 · ID: 50671145