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UkrainehilfeUnterstützung im Ukraine-Krieg: BMF verlängert Erleichterungsregelungen
Leseprobe27.12.20241 Min. Lesedauer
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Zahlreiche Regelungen wurden bis Ende 2025 verlängert
| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Erleichterungsregelungen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen bis Ende 2025 verlängert. |
Die Regelungen (BMF, Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 – S 2223/19/10003 :030, Abruf-Nr. 245302) umfassen insbesondere
- den vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Spendenzahlungen auf Sonderkonten und Treuhandkonten gemeinnütziger Einrichtungen,
- die direkte Verwendung von Mitteln für die Ukrainehilfe durch Organisationen ohne einschlägige Satzungszwecke,
- die Behandlung der entgeltlichen Bereitstellung von Leistungen für die Flüchtlingshilfe als Zweckbetrieb,
- die Begünstigung von Arbeitslohnspenden und den Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Spenden aus dem Betriebsvermögen.
AUSGABE: VB 1/2025, S. 2 · ID: 50270745
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