Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
VBVereinsBrief

RechnungslegungDas abweichende Wirtschaftsjahr bei Vereinen: So setzen Sie Vorgaben der Finanzverwaltung um

Abo-Inhalt 03.01.2025 2 Min. Lesedauer

| Gemeinnützige Vereine können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Das machen z. B. viele Schulförder- und -trägervereine, die sich am Schuljahr orientieren. Die Finanzverwaltung hat hierzu Vorgaben aufgestellt. VB zeigt Ihnen, worauf Vereine achten müssen. |

Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt kalenderjahresbezogen

Ausgabe: 1/2025, S. 18 · ID: 50271694

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Gemeinnützigkeit

Die Mittelverwendungsrechnung (Teil 4): Musterfall und Praxistipps

VB
Abo-Inhalt
Seite 14
03.01.2025
6 Min. Lesedauer

Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung kann je nach Vermögensstruktur einer gemeinnützigen Körperschaft eine recht komplexe Aufgabe sein. Gesetzliche Vorgaben dazu gibt es nur mittelbar. Und auch die Finanzverwaltung bleibt bei diesem ...

Bildrechte