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RechnungslegungDas abweichende Wirtschaftsjahr bei Vereinen: So setzen Sie Vorgaben der Finanzverwaltung um
Abo-Inhalt 03.01.2025 2 Min. Lesedauer
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| Gemeinnützige Vereine können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Das machen z. B. viele Schulförder- und -trägervereine, die sich am Schuljahr orientieren. Die Finanzverwaltung hat hierzu Vorgaben aufgestellt. VB zeigt Ihnen, worauf Vereine achten müssen. |
Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt kalenderjahresbezogen
Ausgabe: 1/2025, S. 18 · ID: 50271694
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