Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
VBVereinsBrief
Jan. 2025

GemeinnützigkeitExtremistische Körperschaften: BFH liefert Details zur Auslegung von § 51 Abs. 3 AO

Abo-Inhalt03.01.20252 Min. Lesedauer

| Die Gemeinnützigkeit kann nur versagt werden, wenn die Körperschaft als selbstständiges Steuersubjekt in einem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet ist. Eine Abwägung zwischen verfassungsfeindlicher und gemeinnütziger Tätigkeit der Körperschaft findet nicht statt. Dies hat der BFH in zwei Urteilen klargestellt. |

Das ist die widerlegbare Vermutung des § 51 AO

AUSGABE: VB 1/2025, S. 19 · ID: 50270699

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte