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UkrainehilfeUnterstützung im Ukraine-Krieg: BMF verlängert Erleichterungsregelungen

27.12.2024 1 Min. Lesedauer

| Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Erleichterungsregelungen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen bis Ende 2025 verlängert. |

Die Regelungen (BMF, Schreiben vom 04.12.2024, Az. IV D 5 – S 2223/19/10003 :030, Abruf-Nr. 245302) umfassen insbesondere

  • den vereinfachten Zuwendungsnachweis bei Spendenzahlungen auf Sonderkonten und Treuhandkonten gemeinnütziger Einrichtungen,
  • die direkte Verwendung von Mitteln für die Ukrainehilfe durch Organisationen ohne einschlägige Satzungszwecke,
  • die Behandlung der entgeltlichen Bereitstellung von Leistungen für die Flüchtlingshilfe als Zweckbetrieb,
  • die Begünstigung von Arbeitslohnspenden und den Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Spenden aus dem Betriebsvermögen.
Weiterführender Hinweis

Ausgabe: 1/2025, S. 2 · ID: 50270745

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