Mitgliederversammlung
Anmeldung der Teilnahme darf nur auf Satzungsgrundlage verlangt werden
18.12.2024
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| Gemeinnützige Vereine können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Das machen z. B. viele Schulförder- und -trägervereine, die sich am Schuljahr orientieren. Die Finanzverwaltung hat hierzu Vorgaben aufgestellt. VB zeigt Ihnen, worauf Vereine achten müssen. |
Ausgabe: 01/2025, S. 18 · ID: 50271694