Mitgliederversammlung
Anmeldung der Teilnahme darf nur auf Satzungsgrundlage verlangt werden
18.12.2024
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| Das Jahressteuergesetz 2024 (Abruf-Nr. 245271) hat die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen geändert. § 4 Nr. 21 UStG ist an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst worden. Die Änderungen sind seit dem 01.01.2025 in Kraft. VB fasst die vier Änderungen zusammen. |
Ausgabe: 01/2025, S. 7 · ID: 50267406