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GerichtsvollziehervollstreckungGleichzeitige Duldungs- und Zahlungsvollstreckung: Amtliches Formular ist zu benutzen

Abo-Inhalt08.03.20223494 Min. Lesedauer

| Ist der Gläubiger im Besitz eines Titels, wonach der Schuldner den Zutritt zu den Versorgungseinrichtungen sowie den Stopp der Stromversorgung dulden muss und daneben noch eine Geldforderung tituliert ist, fragt es sich, ob und wie diese Ansprüche zu vollstrecken sind. Kann er hierfür das amtliche Gerichtsvollzieherformular verwenden? Wenn ja, wie bzw. wo muss er die Duldungsvollstreckung eintragen? Der folgende Beitrag klärt auf. |

1. Duldungsvollstreckung soll allein vollstreckt werden

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AUSGABE: VE 4/2022, S. 70 · ID: 48035930

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