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GerichtsvollzieherkostenVerhaftung des Schuldners: Gläubiger müssen nicht alles bezahlen

Abo-Inhalt18.10.20228161 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Ein Leser reichte der Redaktion mehrere Entscheidungen des AG und LG Wiesbaden und des OLG Frankfurt ein. In allen ging es um das Inrechnungstellen von Kosten für private Verhaftungsgehilfen und Transportmittel anlässlich der Verhaftung des Schuldners. |

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AUSGABE: VE 11/2022, S. 198 · ID: 48533965

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