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LohnpfändungABC der Lohnpfändungsansprüche

Abo-Inhalt20.06.20236097 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Die in VE 22, 188, begonnene Übersicht führen wir mit den Begriffen „Kindergartenzuschuss“ bis „Reisekosten“ fort. |

Lohnpfändungsansprüche

Lohnart

Hinweise

Kindergartenzuschuss

Der vom Arbeitgeber gewährte Kindergartenzuschuss für die Betreuung eines Kindes ist pfändbar. Folge: Der Zuschuss fällt unter die pfändbaren Bezüge.

Beachten Sie | Der Zuschuss kann somit auch nicht mit einer P-Konto-Bescheinigung geschützt werden.

Krankengeldzuschuss

Die aus Krankengeld (der Krankenkasse) und Zuschuss (des Arbeitgebers) bestehenden Gesamteinnahmen des erkrankten Arbeitnehmers sind zur Ermittlung der Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zusammenzurechnen; dem erkrankten Arbeitnehmer (Schuldner) muss jedoch mindestens das Krankengeld verbleiben (BAG NJW 65, 70; AG Köln JurBüro 66, 351).

Kurzarbeitergeld

Pfändbar; vgl. VE 20, 73; siehe auch Modul E Nr. 3 der Anlage 5 zu § 1 Abs. 3 ZVFV z

Leistungszulage

Pfändbar; z. B. Schicht- und Wechselschichtzulagen (BAG VE 18, 110)

Beachten Sie | Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen sind als Leistungszulagen unpfändbar (§ 850a Nr. 3 ZPO; vgl. auch BAG VE 18, 110).

Mehrarbeitsvergütungen

zur Hälfte pfändbar (§ 850a Nr. 1 ZPO); zu einem Viertel - bei Unterhaltsforderungen (§ 850a Nr. 1 ZPO i. V. m. § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO)

Mietkostenzuschuss

Pfändbar, soweit vom Arbeitgeber gezahlt (Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Auflage, Rn. C.11).

Mutterschaftsgeld

Unpfändbar; vgl. § 54 Abs. 3 Nr. 2 SGB I i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG, § 10 BEEG

Mutterschaftsgeld Zuschuss

Pfändbar, soweit vom Arbeitgeber gezahlt; mit dem Mutterschaftsgeld ist der Zuschlag nach § 850e Nr. 2a ZPO zusammenzurechnen (Stöber/Rellermeyer, a. a. O., Rn. D.23).

Nachtarbeitszuschläge

Unpfändbar, soweit der Arbeitgeber sie dem Schuldner steuerfrei gewährt (BGH VE 16, 189; BAG VE 18, 110).

Nachzahlungen

Eine Nachzahlung von Arbeitslohn ist pfändungsrechtlich nach dem Entstehungsprinzip zu behandeln. In jedem Monat ist der konkrete Anteil an der Nachzahlung zuzurechnen (AG Neuburg JurBüro 16, 444). Nachzahlungen müssen daher bei dem Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden, für den – nicht in dem – sie gezahlt werden. Folge: Der Arbeitgeber muss das Gesamteinkommen nachberechnen, wobei er die Verhältnisse des betreffenden Auszahlungszeitraums zugrunde legen muss. Hieraus ist dann erneut der pfändbare Einkommensanteil zu ermitteln; vgl. auch VE 16, 194.

Naturalleistung

(Geldwerter Vorteil)

Pfändbar ist lediglich der geldwerte Vorteil, z. B. freie Verpflegung, Unterkunft und Nutzung von Dienstwohnung und Dienstwagen.

Beachten Sie | Geld- und Naturalleistungen sind nach § 850e Nr. 3 S. 1 ZPO (BGH NZI 18, 528) zusammenzurechnen, wenn der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch eine Naturalleistung erhält, wobei der unpfändbare Betrag in erster Linie der Naturalleistung zu entnehmen ist (AG Coesfeld JurBüro 2015, 383).

Pflegegeld

Unpfändbar; BGH VE 23, 80

Rente aus betrieblicher Altersversorgung

Auszahlungen aus den Verträgen zur Altersvorsorge dürfen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden; s. auch „Betriebliche Altersversorgung“; VE 22, 188.

Reisekosten

s. „Aufwandsentschädigung“; VE 22, 188

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AUSGABE: VE 7/2023, S. 128 · ID: 49500040

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