Okt. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2024 abgeschlossen.
P-KontoKindergeld/Kindesunterhalt als Gutschrift auf P-Konto pfändbar?
Abo-Inhalt17.09.20241699 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Fall aus der Praxis
| Es kommt immer wieder vor, dass dem Schuldner auf seinem P-Konto monatlich Kindergeld – derzeit 250 EUR/Kind – und Kindesunterhalt für ein bei ihm lebendes Kind gutgeschrieben werden. Es stellt sich die Frage, ob diese Gutschriften bei Überschreitung des Freibetrags der Pfändung unterliegen oder auf Antrag des Schuldners freizugeben sind. |
Schuldner S. verdient monatlich netto 2.000 EUR; bei ihm lebt sein minderjähriger Sohn, für den die Mutter M. monatlich 300 EUR Unterhalt zahlt. Dieser Betrag wird dem P-Konto des S. monatlich gutgeschrieben, ebenso das Kindergeld.
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VE 10/2024, S. 165 · ID: 50136949
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion