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GV-FormularEffektive Gerichtsvollzieherbeauftragung bei Pfändung vor Ort
| Ein Leser berichtete über die Möglichkeit, das neue Gerichtsvollzieherformular mit dem Ziel der Pfändung vor Ort noch besser zu nutzen. |
Erhält der Gerichtsvollzieher einen Pfändungsauftrag vor Ort bei einem Schuldner, der Mieter ist, steht im Protokoll „Mit Räumen ist/sind in diesem Protokoll – ( ) die Wohnung – ( ) das Haus – ( ) die Geschäftsräume – ( ) …. gemeint.“ Der Gerichtsvollzieher kreuzt entsprechend an und informiert evtl. nur pauschal, dass er alle Räumlichkeiten durchsucht, jedoch nichts Pfändbares gefunden hat. Ob er tatsächlich sämtliche Räumlichkeiten inklusive Keller, Speicher, Garage und Stellplätze gezeigt bekommen und durchsucht hat, geht hieraus nicht hervor. Daher müsste beim Gerichtsvollzieher nach Eingang des Protokolls gefragt werden, wie und ob er geprüft hat, und ob er zu sämtlichen Räumen bzw. Mietflächen, bei denen der Schuldner Gewahrsamsinhaber ist, Zutritt erhalten hat. Dies erübrigt sich jedoch, wenn der Gläubiger bereits im Vollstreckungsauftrag wie folgt vorgesorgt hat:
AUSGABE: VE 4/2025, S. 56 · ID: 50326032