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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Was sollten Gläubiger tun, wenn sie von Zweit- oder Drittkonten des Schuldners erfahren, über die angeblich keine Zahlungen mehr laufen? Nicht treuherzig darauf vertrauen – schrieb uns unsere Leserin Heike Mehlo, Hamburg. Der Schuldner kann dort nämlich über angelegte Gelder verfügen, die nicht so leicht zu entdecken sind. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Kontenpfändung „spezial“ |
Referenzkonto entdeckt Hat der Schuldner verborgene Anlagen? Anteilspfändung erfolgreich |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
AUSGABE: VE 4/2025, S. 72 · ID: 50339414