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LeserforumRückfestsetzung mit Erstattung von Vollstreckungskosten

Abo-Inhalt18.05.20255 Min. LesedauerVon Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, Berlin

| Eine Leserin stellte uns folgende Frage: Für den Gläubiger als Kläger haben wir in erster Instanz ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil sowie einen KFB erwirkt. Der Gläubiger hat daraufhin Sicherheit geleistet und den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung aus dem KFB beauftragt. Der Schuldner glich die Forderung einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung (RA-Vergütung sowie Gerichtsvollzieherkosten) aus. In zweiter Instanz wurde das zugunsten des Gläubigers ergangene Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Schuldner als Beklagter macht im Kostenfestsetzungsverfahren des Rechtsstreits jetzt auch die gezahlten Kosten aus dem KFB erster Instanz sowie für die Zwangsvollstreckung zur Erstattung geltend. Zu Recht? |

AUSGABE: VE 6/2025, S. 105 · ID: 50400928

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