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Der praktische FallSicherungsvollstreckung: Abweichungen zwischen Titel erster Instanz und Berufungsurteil

Abo-Inhalt27.08.202578 Min. Lesedauer

| In der Praxis kommt es mitunter für Gläubiger zu einem relevanten Problem, das bei Abweichungen zwischen dem Titel der ersten Instanz und dem Berufungsurteil auftritt – insbesondere, wenn der ursprüngliche PfÜB noch auf dem höheren Betrag beruht, aber die zweite Instanz diesen Betrag reduziert. Folge: Eine Anpassung wird notwendig, ohne den Rang oder den Zugriff auf das gepfändete Guthaben zu verlieren. |

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AUSGABE: VE 9/2025, S. 160 · ID: 50511808

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