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BerufsunfähigkeitszusatzversicherungLiest der Versicherungsvertreter die Fragen vor, kann die Textform gewahrt sein
Abo-Inhalt03.02.20255 Min. Lesedauer
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| Schließt der VN den Vertrag über einen Versicherungsvertreter, ist das Textformerfordernis bei den Gesundheitsfragen gewahrt, wenn der Agent dem Versicherungsinteressenten die Gefahrfragen wörtlich vorliest, dem Interessenten (auch nach Beantwortung) das vom Agenten ausgefüllte Formular vor der Unterzeichnung jedenfalls noch einmal zur Durchsicht vorgelegt und dem Interessenten dann (auch nach Unterschrift) die Fragen dauerhaft in lesbarer Form zur Verfügung stellt. So entschied es das OLG Hamm. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Kann der VR vom Vertrag zurücktreten?
- 2. Wann ist das Textformerfordernis gewahrt?
- 3. Fragen müssen nicht verkörpert vor Augen stehen
- 4. So sind die Voraussetzungen erfüllt
- 5. Auf das Medium kommt es nicht an
- 6. Übergabe des Datenträgers als Dokumentationsfunktion
- 7. Auswirkungen auf die Fallbearbeitung
AUSGABE: VK 2/2025, S. 27 · ID: 50272166
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