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Feb. 2025

GebäudeversicherungNeuwertversicherung: Bei der Höchstentschädigung entscheidet das Leistungsversprechen des VR

Abo-Inhalt12.02.20252767 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Der Umstand, dass eine Versicherung zum Neuwert vorliegt, schließt die Vereinbarung einer Entschädigungshöchstgrenze nicht aus. Maßgeblich ist stets das konkrete Leistungsversprechen des VR. Bei einer Neuwertversicherung bleibt es den Parteien unbenommen, das Risiko des VR etwa durch Wiederherstellungsklauseln oder bestimmte Höchstentschädigungsbeträge zu begrenzen. So entschied es das OLG Oldenburg. |

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AUSGABE: VK 2/2025, S. 22 · ID: 50297930

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