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Apr. 2025

Kfz-HaftpflichtversicherungVR muss eine angebliche Unfallmanipulation beweisen

Abo-Inhalt21.03.20252 Min. Lesedauer

| Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und den VR zur Zahlung verurteilt. |

Ein junger Mann hatte eine Party im Hause der Eltern gefeiert. Um zwei Uhr nachts war ein Gast rückwärts gegen das Auto des Gastgebervaters gefahren. Der Vater fordert die Haftpflichtversicherung zum Schadenersatz auf, doch die weigert sich. Sie meint, der Gast sei – in Absprache mit dem Gastgeber – absichtlich gegen das Auto gefahren, um die Versicherungssumme zu kassieren.

AUSGABE: VK 4/2025, S. 56 · ID: 50352119

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