Apr. 2025
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HausratversicherungEin Brunnen ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes
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entscheidung
OLG Frankfurt a. M.| Verbindet die Rechtssprache mit einem in AVB verwendeten Ausdruck einen fest umrissenen Begriff (Brunnen), ist im Zweifel anzunehmen, dass auch die AVB nichts anderes darunter verstehen. So entschied es das OLG Frankfurt a. M. |
Sachverhalt
AUSGABE: VK 4/2025, S. 57 · ID: 50361586
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