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Mai 2025

VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt15.05.20255 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VN und VR. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

OLG Karlsruhe entscheidet zur konkreten Verweisung eines Profisportlers
Auch bei einem Profisportler, der die mit sehr hohem Einkommen verbundene Berufstätigkeit typischerweise nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, ist die bisherige Lebensstellung durch die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte – sportliche – Berufstätigkeit geprägt. Eine Verweisungstätigkeit, die die bisherige Lebensstellung wahren soll, darf deshalb auch hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau dieses zuletzt ausgeübten Berufs liegen. In diesen Fällen kann allerdings eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung unschädlich sein (OLG Karlsruhe 5.12.24, 12 U 34/24, Abruf-Nr. 246469).

Krankenversicherung

Krankentagegeldversicherung von Piloten: Sicht des fliegenden Personals ist entscheidend
Bis zu der für die Wiederaufnahme der Tätigkeit als Pilot erforderlichen Erteilung des sogenannten „Medical“ durch das Luftfahrt-Bundesamt besteht Fluguntauglichkeit des Piloten im Sinne von Abs. 3 der Tarifbedingungen zu § 1 MB/KT 2009. Das ergibt die Auslegung der Klausel. Die Klausel, die für fliegendes Personal Fluguntauglichkeit mit bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit gleichstellt, richtet sich ausschließlich an einen eng begrenzten – aus Piloten und Kabinenpersonal bestehenden – Personenkreis, auf dessen Sicht es insoweit bei der Auslegung ankommt (BGH 27.11.24, IV ZR 42/24, Abruf-Nr. 245520).
Auskunftsanspruch über Prämienanpassungen: Stufenklage, auslösende Faktoren
Der mittels zulässiger Stufenklage auf Auskunft über frühere Beitragsanpassungen in Anspruch genommene private Krankenversicherer kann seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 7 Abs. 4 VVG zur jederzeitigen Übermittlung der Vertragsbestimmungen – bzw. Mitteilung der darin enthaltenen Informationen – kein Zurückbehaltungsrecht wegen einer ihm deswegen gebührenden Kostenerstattung entgegenhalten (Fortführung von Senat, 29.11.23, 5 U 6/23, BeckRS 2023, 34213, OLG Saarbrücken 10.1.24, 5 U 26/23, Abruf-Nr. 240864).

Lebensversicherung

Nach Widerspruch: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch endet der Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht vor Herausgabe des Erlangten. Für die Beurteilung einer Bereicherung des VR kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Erfüllung des Herausgabe- bzw. Ersatzanspruchs an (BGH 11.12.24, IV ZR 191/22, Abruf-Nr. 245573).

Unfallversicherung

BGH: Kündigungsrecht in Verträgen über Unfall-Kombirente wirksam
In Verträgen über eine Unfall-Kombirente, in denen der VR eine Leistung nach einem Unfall, nach definierter Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe oder der körperlichen und geistigen Fähigkeiten als Folge einzelner Krankheiten oder durch Unfall, bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten und nach Feststellung einer Pflegestufe gemäß Sozialgesetzbuch verspricht, verstößt die Vereinbarung eines Rechts des VR zur ordentlichen Kündigung in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2008 nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und benachteiligt den VN nicht unangemessen i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (BGH 11.12.24, IV ZR 498/21, Abruf-Nr. 245973).

Rentenversicherung

Lauf der Widerspruchsfrist trotz unrichtiger Belehrung bei dennoch bestehender Möglichkeit zur richtigen Fristberechnung durch VN
Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Tatgericht die Möglichkeit der Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 5a Abs. 1 S. 1 VVG a. F. versagt, wenn – bei gleichzeitiger Übersendung von und Hinweis auf Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen – in der im Policenbegleitschreiben enthaltenen Widerspruchsbelehrung auf den „Zugang dieses Schreibens“ als den Umstand verwiesen wird, der den Lauf der Widerspruchsfrist auslöst (Fortführung des Senatsurteils vom 15.2.23, IV ZR 353/21, Abruf-Nr. 233810), BGH 17.1.24, IV ZR 19/23, Abruf-Nr. 239636).

AUSGABE: VK 5/2025, S. 89 · ID: 50356529

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