Mai 2025
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HaftpflichtversicherungIm vorweggenommenen Deckungsprozess kann auf Deckungsschutz geklagt werden
Abo-Inhalt09.05.20254 Min. Lesedauer
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| Das OLG Karlsruhe entschied, dass der VN gegen den Haftpflicht-VR im vorweggenommenen Deckungsprozess auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung bedingungsgemäßen Deckungsschutzes klagen kann, solange das Bestehen des Haftpflichtanspruchs nicht rechtskräftig festgestellt ist. |
Sachverhalt
AUSGABE: VK 5/2025, S. 84 · ID: 50379028
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