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HaftpflichtversicherungIm vorweggenommenen Deckungsprozess kann auf Deckungsschutz geklagt werden

Abo-Inhalt09.05.20255091 Min. Lesedauer

| Das OLG Karlsruhe entschied, dass der VN gegen den Haftpflicht-VR im vorweggenommenen Deckungsprozess auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung bedingungsgemäßen Deckungsschutzes klagen kann, solange das Bestehen des Haftpflichtanspruchs nicht rechtskräftig festgestellt ist. |

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AUSGABE: VK 5/2025, S. 84 · ID: 50379028

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