Juli 2025
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ProzessrechtVortragslast des VN zur endgültigen Deckungsklärung
Leseprobe30.06.202527 Min. Lesedauer
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| Wünscht ein VN in einem Deckungsprozess bei einer Schadensversicherung bereits die endgültige Klärung, ob der VR Deckung gewähren muss, kann – anders als sonst in einem vorweggenommenen Deckungsprozess – dafür nicht lediglich der vom Geschädigten behauptete Sachverhalt zugrunde gelegt werden. |
Nach einer Entscheidung des OLG Bremen muss er vielmehr die Deckungsvoraussetzungen vollständig vortragen und ggf. aufklären (14.2.25, 3 U 13/24, Abruf-Nr. 247997).
AUSGABE: VK 7/2025, S. 109 · ID: 50463328
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