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VertragsrechtAutomatisches Versicherungsende bei Insolvenz ist unwirksam
| Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D&O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des Versicherungsvertrags mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin gestellt worden ist, ist unwirksam. |
So entschied es der BGH (18.12.24, IV ZR 151/23, Abruf-Nr. 246075). In dem Fall hatte der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin den VR aus abgetretenem Recht aus von der Insolvenzschuldnerin und einem früheren Vorstand unterhaltenen D&O-Versicherungen in Anspruch genommen. Er hatte zuvor die ehemaligen Vorstandsmitglieder auf Ersatz von Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommen. In einem Prozessvergleich hatte er sich die Ansprüche der beklagten Vorstandsmitglieder gegen den D&O-VR abtreten lassen. Der VR verwies auf die Beendigungsklausel und wollte nicht zahlen.
AUSGABE: VK 7/2025, S. 109 · ID: 50463326