Juli 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
UnfallversicherungVR muss nicht darauf hinweisen, dass der Anspruch bei Fristversäumnis verloren geht
Abo-Inhalt14.07.202517 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
entscheidung
OLG Braunschweig| Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass eine ausreichende Belehrung gem. § 186 S. 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen keinen zusätzlichen Hinweis darauf enthalten muss, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert. |
AUSGABE: VK 7/2025, S. 117 · ID: 50422181
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion