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Private UnfallversicherungVersicherungsschutz bei Kindern sollte auch Zeckenstich umfassen

Abo-Inhalt15.07.202529 Min. LesedauerVon mitgeteilt von uniVersa Versicherungsunternehmen

| Ein Zeckenstich kann schwerwiegende Folgen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich naturgemäß häufiger im Freien aufhalten und damit stärker bedroht sind. Im Ernstfall ist der Stich aber nicht immer abgesichert. |

Für Kinder besteht tendenziell ein höheres Risiko, von einer Zecke gestochen zu werden, da sie häufig draußen spielen und sich gerne im Grünen aufhalten. Ein Zeckenstich kann Infektionskrankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen, die wiederum schwerwiegende Folgen für Gehirn, Nerven, Herz und Gelenke haben können. „Bleibt eine dauerhafte Invalidität zurück, kann dies ein Fall für die private Kinderunfallversicherung sein“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Allerdings kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.

AUSGABE: VK 7/2025, S. 110 · ID: 50463345

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