Aug. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2025 abgeschlossen.
Betriebliche AltersversorgungDas sind die Regeln für die Fortführung der bAV nach vorzeitigem Dienstaustritt
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Viele Arbeitnehmer wandeln Entgelt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) um. Schließlich bestehen sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und eine gesetzliche Zuschusspflicht für den Arbeitgeber in Höhe der eingesparten Sozialabgaben bzw. pauschal in Höhe von 15 %. Bei vorzeitigem Dienstaustritt stellt sich für den Arbeitnehmer in den versicherungsförmigen Durchführungswegen die Frage, ob er die bAV privat fortführen oder zum Folgearbeitgeber mitnehmen kann. VK macht Sie mit den Spielregeln vertraut. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorzeitiges Ausscheiden und private Vertragsfortführung
 - 2. Portabilität – Mitnahme der bAV zum Folgearbeitgeber
 - 3. Rechtsanspruch auf Portabilität in bestimmten Fällen
 - 4. GDV-Übertragungsabkommen
 - 5. Mitnahme der bAV bei Arbeitgeberwechsel steuerfrei
 - 6. Handlungsempfehlungen für die Praxis
 - 7. Prüfschema
 
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VK 8/2025, S. 138 · ID: 50485928
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion
