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BetriebshaftpflichtversicherungErfüllungsnebenschaden: Darlegungslast des VN für Folgeschaden
12.08.202518 Min. Lesedauer
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| Bestimmen die Versicherungsbedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung, dass Erfüllungsnebenschäden nicht gedeckt sind, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist, ist der VN für das Vorliegen eines solchen Folgeschadens darlegungs- und beweisbelastet. |
So entschied es das OLG Bremen (14.2.25, 3 U 13/24, Abruf-Nr. 247997). Die nur – wenn auch konkrete – Möglichkeit eines Folgeschadens reicht dafür nicht.
AUSGABE: VK 8/2025, S. 127 · ID: 50482254
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