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ErwerbsschadenVerdienstausfall bei Vertrauen auf ärztlich falsch bescheinigte Arbeitsunfähigkeit
Abo-Inhalt15.08.202522 Min. Lesedauer 
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entscheidung
BGH| Nur schummeln gilt nicht, urteilte der BGH. Wenn der Geschädigte hingegen einen unfallbedingten Verdienstausfallschaden erleidet, weil er – abseits ihm erkennbarer/mit dem Arzt abgesprochener Gefälligkeitsbescheinigungen – berechtigterweise auf die ihm ärztlich bescheinigte (objektiv falsche) Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht, kann er diesen vom Schädiger ersetzt verlangen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: VK 8/2025, S. 137 · ID: 50483270
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