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KanzleiorganisationKanzleisoftware blockiert den beA-Versand …

Abo-Inhalt15.08.2025157 Min. Lesedauer

| Misslingt die elektronische Übermittlung, ist eine Ersatzeinreichung nach § 46g S. 3 ArbGG bzw. § 130d S. 2 ZPO zwingend. Zudem dürfen eidesstattliche Versicherungen nicht als einfache Anlagen übermittelt werden. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: VK 8/2025, S. 134 · ID: 50498428

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